Die Gesundheit sowie das Wohlergehen unserer Gäste und Mitarbeitende hat für uns höchste Priorität. Daher halten wir uns zur Einhaltung strenger Hygiene- und Sicherheitsregeln auf dem gesamten Gelände. Hierbei berücksichtigen wir die behördlichen Auflagen und folgen den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

Vergewissern Sie sich vor Anreise, dass Sie frei von COVID-19 Symptomen wie Halsschmerzen, Fieber oder Husten sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass es uns nicht erlaubt ist, Gäste mit diesen Symptomen zu beherbergen.

Wir legen schon immer besonderen Wert auf Sauberkeit und Hygiene, zusätzlich können Sie folgende erhöhte Hygiene-Standards von uns erwarten:

  • Aller Mitarbeitende sind in die Hygieneschutzmaßnahmen instruiert und erneut über den Arbeitsschutz belehrt
  • Ferienhäuser, Küchen, Säle und öffentliche Bereiche werden vor Ihrer Anreise intensiv gereinigt und desinfiziert
  • Ferienhäuser werden in der Regel nur an Wochenenden vermietet, sodass der Zeitraum zwischen Abreise und Anreise und die damit verbundene Reinigung optimal stattfinden kann
  • Wir haben die drei Etagen, woraus unser Hauptgebäude besteht, so umgestaltet, dass sie für drei verschiedene Gruppen geeignet sind. Jede Etage hat einen eigenen Eingang und kann so separat voneinander genutzt werden.
  • Wir reduzieren die Kontakte zwischen Mitarbeiter auf ein absolutes Mindestmaß
  • Es gibt eine Hygieneschutzwand an der Rezeption
  • Bargeldloses Bezahlen ist möglich sowie eine kontaktlose Schlüsselrückgabe

Hausälteste

Wir bitten Sie vor Ihre Anreise eine/n Vertreter/in aus der Gruppe auszuwählen. Wir nennen diese Person „Hausälteste“. Er oder Sie ist unser Ansprechpartner*in und trägt die Verantwortung für die Gruppe und sollte die Gruppe über unsere Richtlinien aufklären. Alle Informationen werden über diese Person vermittelt. Bei einem Verdacht eines Coronainfektions soll sofort Maßnahmen getroffen werden, die die Thüringen Landesregierung angeordnet hat.

Der Hausälteste erhebt von allen Personen seiner Gruppe bitte folgende Daten:

  • Vor- und Familienname
  • Telefonnummer
  • Zeitraum des Besuchs
  • Kenntnisnahme der Datenabfrage mittels Unterschrift der Personen (Datenschutz)

Wir brauchen diese Liste nicht einzusehen. Für den Fall, dass eine Infektion auf dem Gelände festgestellt wird, hat der Hausälteste die Verantwortung seine Gruppe darüber zu informieren.

Mund-Nasen-Schutz

Wir haben keine Mund-Nase-Bedeckungspflicht auf unserem Gelände. Aber wir empfehlen einen Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wo sie den Mindestabstand von 1,5 Meter zu einer Person eines anderen Haushaltes nicht einhalten können. Bitte bringen Sie Ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz mit.

Wir sind uns bewusst, dass die ein oder andere Maßnahme zu Einschränkungen führen kann. In unserer Rolle als Gastgebende wollen wir in der jetzigen Situation verantwortungsbewusst agieren. Mit Ihrer tatkräftigen Unterstützung finden wir einen gemeinsamen Weg durch die Maßnahmen. Vielen Dank schon jetzt für Ihr Verständnis.

Weitere Informationen zum COVID-19 in Thüringen finden Sie unter https://corona.thueringen.de

SanitärDie sanitären Einrichtungen sind mit Seifenspender (Flüssigseife) und Einmal-Papierhandtücher ausgestattet. Toiletten sind durch die Gruppe je nach Nutzungsintervall zu reinigen. Eine Beschilderung weist auf das richtige Verfahren zu Händereinigung hin.
AufenthaltPlakat zu Hygiene-/Waschregel und Abstandsregel hängt in den Eingangsfluren.
Die Gruppe ist während des Aufenthalts für alle Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln verantwortlich, sowie für das regelmäßige Desinfizieren von Türklinken, Lichtschaltern und Handläufen.
HygieneGäste werden angehalten, regelmäßig korrekt die Hände zu waschen und auf regelmäßige Desinfektion zu achten.
Handdesinfektionsmittel, Seifenspender und Papieren Handtücher sind im Hauptgebäude anwesend. In die Ferienhäuser werden sie selber von den Gästen mitgenommen.
Die Gäste sorgen dafür, dass täglich mehrmals gelüftet wird (Stoßlüften).
KücheDie Küche wird gereinigt und desinfiziert den Gästen übergeben. Die Gäste stellen sicher, dass Personen von maximal zwei Haushalten gleichzeitig in der Küche tätig sind. Weiteren Personen ist der Zugang nicht gestattet.
Zimmer-BelegungDie Belegung der Zimmer erfolgt im Rahmen der zulässigen Kontakte nach § 1 ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO. Personen, deren Kontakt untereinander gestattet ist (Familienverband, bis zu zwei Familien) dürfen gemeinsame Zimmer nutzen. Ansonsten gilt die Beschränkung von maximal 2 Personen.